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Gesetzliche Kranken­versicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend gleich, die Zusatzbeiträge und Extraleistungen nicht. Der Wechsel ist einfach: Die neue Kasse kümmert sich um die Abmeldung bei der alten, und Sie bleiben durchgehend versichert.

Darauf kommt es an

  • BindungsfristIn der Regel können Sie nach zwölf Monaten Mitgliedschaft wechseln.
  • SonderkündigungsrechtErhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, ist ein früherer Wechsel möglich.
  • ExtraleistungenZahnreinigung, Reiseimpfungen oder Osteopathie unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.
  • AOKDie AOKs sind regional organisiert. Maßgeblich ist Ihr Wohn- oder Arbeitsort.

Für wen ist das sinnvoll?

Für alle gesetzlich Versicherten.

Krankenkasse wählen und Mitgliedschaft beantragen

Selbstabschluss

Sie wählen Ihre Krankenkasse selbst und stellen den Antrag direkt online.

Externes Angebot. Mehr dazu in den Hinweisen zu den Vergleichsrechnern.